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Stiftungsformen

Zukunft gestalten – Stifter werden

Als Stifter oder Stifterin tragen Sie dazu bei, dass das Rote Kreuz auch in Zukunft für die Menschen in Bielefeld da sein kann. Denn Stiftungskapital bleibt und trägt Zinsen, mit denen langfristig Menschen geholfen wird.

Stifter oder Stifterin zu werden ist einfacher als viele denken. Passend zu Ihren individuellen Wünschen und Möglichkeiten können Sie zwischen drei Optionen wählen.

Die Zustiftung

Eine Zustiftung ist die einfachste Art, Stifter oder Stifterin zu werden. Ohne an einen Mindestbetrag gebunden zu sein, können Sie durch eine Zustiftung (Geldspende) helfen, das Stiftungskapital und damit die Handlungsfähigkeit der Stiftung zu erhöhen.

Die unselbstständige Stiftung

Die Gründung einer unselbstständigen Stiftung ist vergleichsweise einfach. Sie bedarf keiner behördlichen Genehmigung und unterliegt keiner staatlichen Aufsicht. Auch ein Mindestkapital ist nicht zwingend vorgeschrieben. Das Stiftungskapital und dessen Erträge sollten jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Stiftungszweck und zu dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand stehen. Dies ist in der Regel bei einem Stiftungskapital ab 25.000 Euro gegeben.

Für eine unselbstständige Stiftung schließen Sie mit einem so genannten Treuhänder – dieser kann die Bielefelder Rotkreuz-Stiftung sein – einen Vertrag, der die weiteren organisatorischen und rechtlichen Schritte für Sie regelt. Der Treuhänder wird formal Eigentümer des Stiftungskapitals und handelt für die Stiftung im Sinne des Stiftungszweckes, den Sie als Stifter oder Stifterin festgelegt haben. Er hat das ihm anvertraute Kapital gesondert und getrennt von seinem sonstigen Vermögen zu verwalten. Der Stifter bzw. die Stifterin kann die unselbstständige Stiftung als Treuhandverhältnis zu Lebzeiten jederzeit widerrufen.

Die selbstständige Stiftung

Eine selbstständige Stiftung hingegen setzt in NRW ein Mindestkapital von 50.000 Euro (Stand September 2006) voraus. Sie kann nur mit staatlicher Genehmigung errichtet werden und wird anschließend von der Stiftungsbehörde beaufsichtigt. Die Genehmigung wird in der Regel dann erteilt, wenn das Stiftungskapital hoch genug ist, um aus den Erträgen den vorgesehenen Stiftungszweck nachhaltig und dauerhaft zu erfüllen.

Ob Sie zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens stiften oder die Bielefelder Rotkreuz-Stiftung in Ihrem Testament berücksichtigen wollen, ob Sie zustiften oder eine selbständige Stiftung gründen – in jedem Fall können Sie sicher sein, dass die Zinserträge Ihres Stiftungsbeitrags auf unbegrenzte Zeit effektiv für die Arbeit des Deutschen Roten Kreuzes in Bielefeld verwendet werden. Das garantiert Ihnen die Stiftungssatzung, eine effektive und kostengünstige Verwaltung und eine Organisation, der Menschen auf der ganzen Welt vertrauen.